SIF, VeriFactu und B2B-E-Rechnung: Die drei großen Änderungen bei der Rechnungsstellung in Spanien
Spanien erlebt drei gleichzeitige normative Änderungen im Bereich der Rechnungsstellung, die alle Unternehmen und Selbstständigen betreffen. Das Problem: Viele verwechseln sie, vermischen sie oder halten sie für ein und dasselbe. Das sind sie nicht. SIF (Informatisches Rechnungsstellungssystem), VeriFactu und die B2B-E-Rechnung sind drei verschiedene Konzepte aus drei verschiedenen Rechtsvorschriften mit drei verschiedenen Zielen und drei verschiedenen Zeitplänen. Dieser Leitfaden erklärt jedes einzeln — klar, mit echten Fristen und den wesentlichen Unterschieden.
Warum die Unterscheidung so wichtig ist
Die Verwechslung dieser drei Konzepte hat praktische Folgen: Unternehmen, die glauben compliant zu sein, obwohl sie es nicht sind; Steuerberater, die die Anpassung auf falscher Grundlage planen; und Softwareanbieter, die Compliance mit einer Norm verkaufen, obwohl der Kunde auch eine andere erfüllen muss.
Alle drei Änderungen werden gleichzeitig gelten. Sie gelten aber unabhängig voneinander für verschiedene Aspekte des Rechnungsstellungsprozesses. Betrachten wir jede einzeln.
1. Was ist ein SIF (Sistema Informático de Facturación — Informatisches Rechnungsstellungssystem)?
Die offizielle Definition
Ein SIF ist gemäß der AEAT-Definition die Gesamtheit der Hardware und Software, die zur Ausstellung von Rechnungen verwendet wird und Rechnungsdaten auf beliebigem Weg annimmt, speichert und verarbeitet, um die daraus resultierenden Dokumente (vollständige und vereinfachte Rechnungen) zu erzeugen.
Praktisch gesprochen: Wenn Ihr Unternehmen ein Computerprogramm zur Ausstellung von Rechnungen verwendet — ob ERP, Verwaltungssoftware, Kassensystem oder sogar eine Tabellenkalkulation mit Formeln, die Änderungen erlaubt — ist dieses System ein SIF.
Die regelnde Norm
Das SIF wird durch das Real Decreto 1007/2023 (RRSIF) geregelt, das die technischen Anforderungen festlegt, die diese Systeme erfüllen müssen. Das Hauptziel ist die Beseitigung der sogenannten "Dual-Use-Software": Programme, die es Unternehmen ermöglichen, Umsätze zu verschleiern, Rechnungen zu löschen oder Buchungsunterlagen spurlos zu manipulieren.
Um das RRSIF einzuhalten, muss ein SIF:
- Für jede ausgestellte Rechnung einen Rechnungsaufzeichnungseintrag (RF) mit einem digitalen Fingerabdruck (Hash) generieren, der mit dem vorherigen Eintrag verkettet ist — sodass jede spätere Änderung erkennbar ist.
- Auf jeder Rechnung einen steuerlichen QR-Code mit überprüfbaren Informationen einfügen.
- Die Integrität, Aufbewahrung, Zugänglichkeit, Lesbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Unveränderlichkeit der Aufzeichnungen garantieren.
- Der Softwarehersteller muss eine Verantwortungserklärung abgeben, die bestätigt, dass sein System die RRSIF-Anforderungen erfüllt.
Wen betrifft es?
Alle Unternehmer und Freiberufler mit Sitz in Spanien, die ein Computersystem zur Ausstellung von Rechnungen verwenden — sowohl gegenüber Unternehmen als auch Privatpersonen. Auch Hersteller und Vertreiber von Abrechnungssoftware sind betroffen.
Ausgenommen sind diejenigen, die manuell (ohne Software) fakturieren, Beitragende zum SII (Sofortiges Informationssystem) und bestimmte Sondersteuerregelungen.
Fristen
- Softwarehersteller und -vertreiber: angepasst seit dem 29. Juli 2025 (bereits in Kraft).
- Körperschaftssteuerpflichtige (Gesellschaften): SIF angepasst vor dem 1. Januar 2027.
- Selbstständige, IRPF-Pflichtige und sonstige Verpflichtete: SIF angepasst vor dem 1. Juli 2027.
2. Was ist VeriFactu?
Die offizielle Definition
VeriFactu (auch VERI*FACTU geschrieben) ist ein Compliance-Modus des RRSIF — keine unabhängige Norm. Es ist die Option, bei der das SIF zusätzlich zur Generierung von Rechnungsaufzeichnungen mit verketteten Hash-Werten diese in Echtzeit an den elektronischen Sitz der AEAT übermittelt, sobald jede Rechnung ausgestellt wird.
Mit anderen Worten: Ein RRSIF-konformes SIF kann in zwei Modi betrieben werden:
- VeriFactu-Modus: Übermittelt Aufzeichnungen automatisch an die AEAT. Die Rechnung enthält den Vermerk "Factura verificable en la sede electrónica de la AEAT" (Rechnung überprüfbar am elektronischen Sitz der AEAT) oder VERI*FACTU.
- Nicht-VeriFactu-Modus (nicht verifizierbares System): Speichert Aufzeichnungen lokal mit allen erforderlichen technischen Garantien, übermittelt sie aber nicht automatisch an die AEAT. Die Rechnung enthält den Vermerk "Sistema Verifactu".
Ist der VeriFactu-Modus obligatorisch?
Nicht notwendigerweise. Die Norm verlangt, dass das SIF die technische Kapazität zur Übermittlung an die AEAT besitzt, aber die tatsächliche Echtzeitübermittlung ist optional — sehr empfohlen, da sie die Compliance vereinfacht und den Aufbewahrungsaufwand reduziert. Der Nicht-VeriFactu-Modus ist ebenfalls gültig, wenn das System alle RRSIF-Integritätsanforderungen erfüllt.
InvoSeal operiert im Nicht-VeriFactu-Modus: Es generiert alle Aufzeichnungen mit verketteten Hash-Werten, QR-Code und den erforderlichen Integritätsgarantien nach dem RRSIF — ohne automatische Übermittlung an die AEAT. Dies ist der Modus für all jene, die die volle Kontrolle über ihre Aufzeichnungen behalten möchten.
Ziel
Das Ziel von VeriFactu (und des RRSIF im Allgemeinen) ist die Beseitigung von Steuerbetrug durch Dual-Use-Software. Es ändert die wesentlichen Rechnungsstellungspflichten nicht: Es ändert weder, wer fakturieren muss, noch was eine Rechnung enthalten muss, noch wann sie ausgestellt werden muss.
3. Was ist die B2B-E-Rechnung? (RD 238/2026)
Die Definition
Die B2B-E-Rechnung ist die Pflicht, Rechnungen im strukturierten elektronischen Format (Facturae, UBL oder CII) bei allen Handelstransaktionen zwischen Unternehmen und Freiberuflern auszustellen und zu empfangen. Sie wird durch das Real Decreto 238/2026 geregelt, das das Ley Crea y Crece (Gesetz 18/2022) ausführt.
Ihr Ziel unterscheidet sich vollständig von dem des SIF und VeriFactu: Es geht nicht darum, die Integrität der Software zu kontrollieren, sondern den kaufmännischen Austausch zwischen Unternehmen zu digitalisieren und den Zahlungsverzug durch Zahlungsnachverfolgung zu bekämpfen.
Wen betrifft es?
Alle Unternehmer und Freiberufler, die B2B-Transaktionen (zwischen Unternehmen oder Freiberuflern) mit Sitz, Betriebsstätte oder gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien durchführen. Verkäufe an Endverbraucher (B2C) sind nicht betroffen.
Was wird verlangt?
- Ausstellung und Empfang von Rechnungen ausschließlich in strukturierten Formaten: Facturae, UBL oder CII. Einfache PDFs und Papier sind für B2B-Transaktionen nicht mehr gültig.
- Nutzung von Plattformen, die interoperabel miteinander und mit der kostenlosen öffentlichen AEAT-Lösung sind.
- Meldung des Rechnungsstatus (Annahme, Ablehnung, Zahlung) an die AEAT innerhalb von maximal 4 Kalendertagen.
Fristen
Die Fristen haben noch nicht begonnen. Alles hängt von der Ministerialverordnung des Finanzministeriums ab, die die öffentliche Rechnungsstellungslösung regelt (derzeit im öffentlichen Anhörungsverfahren mit Frist bis 8. Mai 2026). Nach deren Veröffentlichung:
- 12 Monate: Jahresumsatz über 8 Millionen Euro.
- 24 Monate: alle anderen Unternehmen und Freiberufler.
- 36 Monate: Selbstständige und Personengesellschaften mit Umsatz bis zu 8 Millionen Euro.
Die vollständige Aufschlüsselung finden Sie in unserem Artikel über die echten Fristen des RD 238/2026.
Die entscheidende Vergleichstabelle: SIF vs. VeriFactu vs. B2B-E-Rechnung
| SIF (RD 1007/2023) | VeriFactu (RRSIF-Modus) | B2B-E-Rechnung (RD 238/2026) | |
|---|---|---|---|
| Was es ist | Das Computersystem zur Rechnungsausstellung | SIF-Modus mit Echtzeitübermittlung an die AEAT | Pflicht zur Rechnungsausstellung im strukturierten Format |
| Ziel | Beseitigung von Dual-Use-Software / Steuerbetrug | Automatische Übermittlung von Aufzeichnungen an die AEAT | Digitalisierung des B2B-Austauschs und Bekämpfung von Zahlungsverzug |
| Norm | RD 1007/2023 (RRSIF) | RD 1007/2023 (optionaler/freiwilliger Modus) | RD 238/2026 (Ley Crea y Crece) |
| Betrifft | Alle, die Software zur Rechnungsstellung nutzen | Diejenigen, die automatische AEAT-Übermittlung wählen | Nur B2B-Transaktionen zwischen Unternehmen |
| Transaktionen | B2B und B2C | B2B und B2C | Nur B2B |
| Rechnungsformat | Beliebig (die Norm regelt das System, nicht das Format) | Beliebig (ebenfalls) | Strukturiert obligatorisch: Facturae, UBL, CII |
| Frist — Gesellschaften | Vor dem 1. Januar 2027 | Gleich | 12 Monate ab Ministerialverordnung (noch kein Datum) |
| Frist — Selbstständige | Vor dem 1. Juli 2027 | Gleich | 36 Monate ab Ministerialverordnung |
| Wer zertifiziert | Softwarehersteller (Verantwortungserklärung) | Das System selbst (übermittelt an AEAT) | Austauschplattformen |
Wie sie sich überschneiden: ein praktisches Beispiel
Stellen Sie sich eine GmbH vor, die Bürobedarf an andere Unternehmen verkauft. Ab 2027 muss sie:
-
Ein RRSIF-konformes SIF verwenden: Die Abrechnungssoftware muss Aufzeichnungen mit verketteten Hash-Werten und QR-Code generieren. Dies kann im VeriFactu-Modus (Übermittlung an die AEAT) oder im Nicht-VeriFactu-Modus (lokale Speicherung mit allen erforderlichen Garantien) erfolgen.
-
Rechnungen an Geschäftskunden im strukturierten Format (Facturae, UBL oder CII) über eine interoperable Plattform gemäß RD 238/2026 ausstellen, sobald dessen Fristen in Kraft treten.
Das sind zwei verschiedene Pflichten für zwei verschiedene Aspekte desselben Rechnungsstellungsprozesses. Die Einhaltung einer Pflicht befreit nicht von der anderen.
Was InvoSeal abdeckt
InvoSeal erfüllt die Anforderungen des RRSIF (RD 1007/2023) im Nicht-VeriFactu-Modus: Es generiert Rechnungsaufzeichnungen mit verketteten Hash-Werten, fügt den regulatorischen QR-Code ein und garantiert die Integrität und Unveränderlichkeit der Aufzeichnungen gemäß den technischen Anforderungen des königlichen Dekrets.
Für die B2B-E-Rechnung des RD 238/2026 werden die Anforderungen an Plattform und Interoperabilität durch die ausstehende Ministerialverordnung im Einzelnen festgelegt. InvoSeal verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam, um vollständige Abdeckung zu bieten, wenn die Fristen in Kraft treten.
Die technische Dokumentation finden Sie in unserer Dokumentation zum verifizierbaren Rechnungsstellungssystem.
Häufig gestellte Fragen: SIF, VeriFactu und B2B-E-Rechnung
Ist der VeriFactu-Modus obligatorisch oder kann ich den Nicht-VeriFactu-Modus verwenden?
Beide Modi sind gültig. Die Norm verlangt, dass das SIF die technische Kapazität zur Übermittlung von Aufzeichnungen besitzt, schreibt aber den VeriFactu-Modus nicht vor. Der Nicht-VeriFactu-Modus erfüllt das RRSIF, wenn das System Aufzeichnungen mit verketteten Hash-Werten und allen erforderlichen Integritätsgarantien generiert.
Wenn ich ein RRSIF-konformes SIF habe, bin ich dann bereits mit der B2B-E-Rechnung compliant?
Nein. Das RRSIF regelt die Integrität des Systems, das Rechnungen generiert. Die B2B-E-Rechnung regelt das Format, in dem diese Rechnungen zwischen Unternehmen ausgetauscht werden. Es handelt sich um unabhängige Verpflichtungsebenen.
Welche der drei Änderungen betrifft mich zuerst?
Das SIF: Selbstständige haben bis zum 1. Juli 2027 und Gesellschaften bis zum 1. Januar 2027. Die B2B-E-Rechnung hat noch kein Startdatum, da sie von der ausstehenden Ministerialverordnung abhängt. In der Praxis kommen SIF und VeriFactu für die meisten Unternehmen zuerst.
Was ist "Dual-Use-Software", die das RRSIF beseitigen soll?
Computerprogramme, die es Unternehmen ermöglichen, Umsätze zu verschleiern, Rechnungen zu löschen oder Buchungsunterlagen spurlos zu manipulieren. Da das RRSIF verlangt, dass Rechnungsaufzeichnungen unveränderlich und mit Hash-Werten verkettet sind, ist jede spätere Änderung erkennbar.
Sind die Sanktionen für die Nichteinhaltung des RRSIF erheblich?
Ja. Die Verwendung von Software, die nicht den RRSIF-Anforderungen entspricht, kann Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Steuerjahr für den Nutzer und bis zu 150.000 Euro pro Steuerjahr für den Hersteller oder Vertreiber nach sich ziehen.
Fazit: Drei Änderungen, drei Zeitpläne, eine strukturierte Anpassungsstrategie
Die normative Landschaft der spanischen Rechnungsstellung in den Jahren 2026-2027 ist komplex, aber beherrschbar, sobald die Struktur verstanden ist. Es gibt drei reale Änderungen: Software an das RRSIF (SIF) anpassen, entscheiden ob im VeriFactu- oder Nicht-VeriFactu-Modus betrieben werden soll, und sich auf die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen im strukturierten Format vorbereiten, wenn die B2B-E-Rechnung in Kraft tritt.
Der Schlüssel für Unternehmen und Steuerberater ist, diese drei Änderungen nicht als eine zu behandeln. Jede hat ihre eigene Norm, ihren eigenen Zeitplan und ihre eigenen spezifischen technischen Anforderungen. Sie getrennt und geplant anzugehen ist der effizienteste Weg, 2027 mit allen Systemen in Ordnung zu sein.